Beerdigung

beerdigung gross
Merle Specht

Die kirchliche Bestattung besteht in der Regel aus einem öffentlichen Trauergottesdienst (Trauerfeier) sowie aus der Beisetzung des Sarges oder der Urne. Jedes Kirchenmitglied hat Anspruch auf eine kirchliche Bestattung.

Vor der Bestattung führt der Pastor oder die Pastorin ein seelsorgliches Gespräch mit den Angehörigen, bei dem auch Inhalt und Ablauf der Trauerfeier zur Sprache
kommen. Im sonntäglichen Gottesdienst wird für den Verstorbenen oder die Verstorbene und für die Angehörigen Fürbitte gehalten werden.

Einmal im Jahr (in der Regel am Ewigkeitssonntag) wird der Verstorbenen im Gottesdienst namentlich gedacht.

Ein Todesfall in der Familie

Wenn ein Todesfall eintritt, gibt es viel zu tun. So viel, dass die Trauer dabei kaum Platz findet.

Wir möchten Ihnen ans Herz legen, sich schon mit dem Thema Tod und Beerdigung auseinander zu setzen, bevor sie einen Verlust erleiden, bzw. damit Ihre Hinterbliebenen wissen, was Sie sich für ihren eigenen Abschied gewünscht haben.

Wir haben für Sie einen Leitfaden erstellt, was alles zu tun ist, wenn ein Todesfall in der Familie eingetreten ist. Der Leitfaden steht hier für Sie zum Download bereit.

"Ein Todesfall in der Familie"

Kirchliche Trauerfeier

Die Mitgliedschaft des/der Verstorbenen in einer der drei Kirchengemeinden (Auferstehung, Michael, Stadtkirche) ist Voraussetzung für die kirchliche Bestattung; Ausnahmen sind mit dem jeweiligen Pfarramt zu besprechen.

Benötigte Dokumente: alle notwendigen Dokumente werden vom Bestatter weitergereicht.

Begräbnisform und Wahl der Grabstelle: kann im Gespräch mit dem Bestatter geklärt werden.

Ergänzende Informationen:

  • Die Terminabsprache für die Trauerfeier findet in der Regel zwischen Bestatter und Pfarramt statt.
  • Vor der Beisetzung findet ein Trauergespräch mich einer Pastorin/einem Pastor statt (in der Regel ein bis drei Tage vor der Beisetzung). Den Termin für das Gespräch vereinbart das zuständige Pfarramt mit den Angehörigen.
  • Hilfreich für das Trauergespräch ist es, wenn die Angehörigen bereits einen kurzen Lebenslauf des/der Verstorbenen bereithalten.

Den Kontakt zu den Gemeindebüros finden Sie hier.