Der Kirchenvorstand wird von allen Gemeindegliedern ab 14 Jahren gewählt. Darüber hinaus werden einzelne Kirchenvorsteher*innen berufen. Der Kirchenvorstand hat zusammen mit dem Pfarramt dafür zu sorgen, dass die Aufgaben der Kirchengemeinde (Gottesdienste, Unterricht, Seelsorge und Diakonie) durchgeführt werden. Er besetzt die Mitarbeiterstellen und ist für den finanziellen Haushalt, das Vermögen und die Gebäude der Kirchengemeinde verantwortlich.
Gesetzesgrundlagen des Kirchenvorstands